Tarife
Pflichtleistungen Krankenpflege
Abklärung / Beratung | pro Stunde | Fr. | 76.90 | |
Behandlungspflege | pro Stunde | Fr. | 63.00 | |
Grundpflege | pro Stunde | Fr. | 52.60 |
Nichtpflichtleistungen HWL
Hauswirtschaftliche Leistungen HWL |
Tarif 1 pro Stunde
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Tarif 2 pro Stunde
Fr. 55.00 |
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Mitglieder |
Fr. 40.00
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Nichtmitglieder |
Fr. 50.00
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Organisationstarif |
Fr. 60.00
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Abklärung / Beratung (bei HWL) Fr. 60.00
- Der Tarif 1 bezieht sich auf alltägliche Einsätze.
- Der Tarif 2 bezieht sich auf aussergewöhnliche, nicht alltägliche Einsätze.
- Im Preis des Organisationstarifes sind teils Telefonate, Medikamente holen, Mietartikel bringen/erklären, reinigen, desinfizieren bei Rückgabe, Informationen von/an weitere Institutionen, Beratungen und Gespräche über Pensumänderungen bei den Klienten/innen enthalten.
- Pro Einsatz bei Hauswirtschaftlichen Leistungen wird eine Weg-Pauschale von Fr. 5.00 erhoben
Patientenbeteiligung (zusätzlicher Eigenanteil an den Pflegekosten)
20% der Summe aller Pflegeleistungen (ohne Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel), max. Fr. 15.35 pro Tag.
Samstag-, Sonn- und Feiertagszuschlag pro Stunde Fr. 6.00
Nachtzuschlag (Bereitschaftspauschale) Mitglieder Fr. 40.00 pro Nacht Nichtmitglieder Fr. 60.00 pro Nacht
Bei Nachteinsätzen werden zusätzlich zum Pauschalbetrag die üblichen Stundentarife für kassenpflichtige Leistungen verrechnet.
Mitglieder des SPITEX-Vereins erhalten den günstigeren Tarif der Hauswirtschaftlichen Leistungen (s. oben) ab dem 4. Monat der Mitgliedschaft.
Im Verhinderungsfall benachrichtigen Sie uns bitte bis um spätestens 15 Uhr am Vortag, ansonsten müssen wir die folgenden Pauschalen pro Termin verrechnen: (Ausnahmen sind Notfälle wie Spitaleintritte.)
Pflegerische Einsätze: Fr. 30.00 Hauswirtschaftliche Einsätze: Fr. 60.00
Für Klientenfahrten sind grundsätzlich Angehörige zuständig oder es ist das Tixi-Taxi zu organisieren. Bei Ausnahmefahrten mit der SPITEX-Mitarbeiterin wird das Kilometergeld von Fr. 0.70 pro km dem Kunden in Rechnung gestellt.
Alle Leistungen werden jeweils monatlich in Rechnung gestellt, mit der Zahlungsfrist von 30 Tagen. Die SPITEX kann in Ausnahmefällen eine Vorauszahlung verlangen.
Die Mitarbeiterinnen der SPITEX unterstehen der Schweigepflicht.